AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Herstellung und Lieferung von Werbeanlagen und sonstigen Leistungen zwischen Leuchtcenter.de, einer Marke der DQuadrat Werbetechnik, Inhaber Deniz Dikme (nachfolgend wir), und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Produkte auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen. Da jede Anlage eine Sonderanfertigung ist, gibt es keine Preisliste. Jedes Projekt wird individuell kalkuliert.
Unser schriftliches Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Die Produktion beginnt erst nach der schriftlichen Freigabe des Entwurfs und nach dem Eingang der vereinbarten Zahlung. Geringfügige technische Abweichungen der gefertigten Anlage von Visualisierungen, Mustern und Bildschirmdarstellungen, insbesondere bei Farbwirkung, Lichtbild und Oberflächenstruktur, stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Individuelle Anfertigung und Widerrufsrecht
Sämtliche von uns gefertigten Anlagen sind Sonderanfertigungen nach den Vorgaben des Kunden. Aus diesem Grund besteht bei Verträgen mit Verbrauchern kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Widerrufshinweis für Sonderanfertigungen.
Nach erteilter Produktionsfreigabe ist eine Stornierung ausgeschlossen. Vor Produktionsbeginn kann der Vertrag einvernehmlich aufgehoben werden. In diesem Fall ersetzt der Kunde die bis dahin angefallenen Planungs- und Materialkosten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wirkt an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags mit. Ihn treffen insbesondere folgende Pflichten:
- Bereitstellung druckfähiger Vorlagen, möglichst als Vektordaten in den Formaten SVG, EPS, AI oder PDF.
- Zusicherung, dass er über die erforderlichen Rechte an den übergebenen Logos, Schriften und Bildern verfügt, verbunden mit der Freistellung von Ansprüchen Dritter.
- Verbindliche Prüfung und Freigabe des Entwurfs, ausdrücklich auch im Hinblick auf Rechtschreibung, die Schreibweise von Namen sowie auf Maße und Proportionen.
- Sicherstellung der Montagevoraussetzungen, also der Zugänglichkeit des Montageorts, der Tragfähigkeit des Untergrunds und eines vorhandenen Stromanschlusses.
Nach der erteilten Freigabe gehen Fehler, die in der freigegebenen Vorlage enthalten waren, zulasten des Kunden.
§ 5 Behördliche Genehmigungen
Die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, insbesondere der Baugenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung und der Zustimmung nach der örtlichen Werbeanlagensatzung, obliegt dem Kunden. Wir unterstützen den Kunden mit den technischen Unterlagen wie maßstäblichen Zeichnungen, einem Fassadenaufriss sowie Angaben zu Leuchtdichte und Anschlusswert. Eine Gewähr für die Erteilung einer Genehmigung übernehmen wir nicht. Die Versagung einer Genehmigung lässt den Vertrag unberührt, insbesondere dann, wenn die Produktion bereits begonnen hat.
§ 6 Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird vor Produktionsbeginn eine Anzahlung fällig, der Restbetrag ist bei Lieferung beziehungsweise nach Abschluss der Montage zu zahlen. Einzelheiten zu den Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen finden Sie unter Zahlung und Lieferung.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Lieferung, Gefahrübergang und Montage
Liefertermine sind Circa-Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei höherer Gewalt, bei Lieferengpässen beim Vormaterial und bei behördlichen Maßnahmen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Der Gefahrübergang richtet sich nach der Person des Kunden. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an den Transporteur über. Transportschäden sind bei Anlieferung zu prüfen, äußerlich erkennbare Schäden sind auf dem Frachtbrief zu vermerken und uns unverzüglich zu melden.
Ist die Montage vereinbart, setzt sie zutreffende Angaben des Kunden zum Montageort voraus. Mehraufwand, der durch unzutreffende Angaben entsteht, etwa zu Montagehöhe, Untergrund oder Zugänglichkeit, wird gesondert berechnet.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei einer Verbindung der Ware mit einem Gebäude gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde informiert uns unverzüglich über den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere über Pfändungen.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung, gesetzliche Ausnahmen bleiben hiervon unberührt. Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel nach § 377 HGB unverzüglich zu rügen.
Kein Mangel liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- fertigungsbedingte Toleranzen im branchenüblichen Rahmen
- üblicher Verschleiß einschließlich der bauartbedingten Helligkeitsabnahme von LED über die Betriebsdauer
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Reinigung oder Montage durch Dritte
- Farbabweichungen zwischen verschiedenen Fertigungschargen
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir auf ausgewählte Produkte eine freiwillige Herstellergarantie. Einzelheiten finden Sie in unseren Garantiebedingungen.
§ 10 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
An den von uns erstellten Entwürfen, Visualisierungen und technischen Zeichnungen verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte bei uns, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zur Ausführung durch einen anderen Betrieb, ist ohne unsere Zustimmung in Textform nicht gestattet. Wir sind berechtigt, Fotos ausgeführter Anlagen als Referenz zu verwenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit in Textform widersprechen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Göppingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Juli 2026