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AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen zwischen Leuchtcenter.de, einer Marke der DQuadrat Werbetechnik, Inhaber Deniz Dikme, Daimlerstraße 15A, 73037 Göppingen (nachfolgend "wir" oder "Auftragnehmer") und dem Besteller (nachfolgend "Kunde").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Da es sich bei unseren Produkten ausschließlich um individuelle Anfertigungen handelt, werden Preise nicht pauschal ausgewiesen, sondern für jedes Projekt einzeln kalkuliert. Auf Ihre Anfrage erstellen wir ein individuelles, schriftliches Angebot.

(3) Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, dreißig Tage ab Angebotsdatum gültig und freibleibend.

(4) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot in Textform annimmt und wir die Annahme bestätigen. Die Produktion beginnt erst nach schriftlicher Freigabe des Entwurfs durch den Kunden sowie nach Eingang der vereinbarten Anzahlung oder Zahlung.

(5) Angaben in Entwürfen, Visualisierungen und Mustern sind Annäherungen. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Maß und Oberfläche gegenüber der Visualisierung bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.

§ 3 Individuelle Anfertigung

(1) Sämtliche von uns hergestellten Werbeanlagen sind Sonderanfertigungen, die nach den individuellen Vorgaben und Wünschen des Kunden gestaltet und produziert werden.

(2) Aus diesem Grund besteht bei Verbrauchern kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Näheres regelt unser Widerrufshinweis.

(3) Eine Stornierung nach erteilter Produktionsfreigabe ist ausgeschlossen. Erfolgt eine Stornierung vor Produktionsbeginn, behalten wir uns vor, bereits angefallene Planungs- und Materialkosten in Rechnung zu stellen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt uns die für die Produktion erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Logodateien, vorzugsweise als Vektordatei, Angaben zu Maßen, Fotos des Montageorts sowie Informationen zum Fassadenaufbau.

(2) Der Kunde versichert, dass er über sämtliche Rechte an den überlassenen Vorlagen, Logos, Schriftarten und Bildern verfügt oder zu deren Nutzung berechtigt ist. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten gegen uns geltend gemacht werden.

(3) Die Freigabe des Entwurfs durch den Kunden ist verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf sorgfältig auf Rechtschreibung, Maße, Farben und Vollständigkeit zu prüfen. Für Fehler, die aus einer erteilten Freigabe resultieren, haften wir nicht.

(4) Bei vereinbarter Montage stellt der Kunde sicher, dass der Montageort zugänglich ist, ein geeigneter Stromanschluss vorhanden ist und erforderliche Genehmigungen sowie Zustimmungen von Eigentümern oder Vermietern vorliegen.

§ 5 Behördliche Genehmigungen

(1) Werbeanlagen können nach Landesbauordnung und kommunaler Werbeanlagensatzung genehmigungspflichtig sein. Die Einholung erforderlicher Genehmigungen obliegt dem Kunden.

(2) Wir unterstützen den Kunden auf Wunsch bei der Erstellung der technischen und zeichnerischen Unterlagen für den Bauantrag. Eine Gewähr für die Erteilung der Genehmigung übernehmen wir nicht.

(3) Wird eine Genehmigung versagt oder nur unter Auflagen erteilt, berührt dies den bereits geschlossenen Vertrag nicht. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Wir sind bereit, gemeinsam mit dem Kunden nach einer genehmigungsfähigen Alternative zu suchen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, ist eine Anzahlung vor Produktionsbeginn zu leisten. Der Restbetrag wird mit Lieferung bzw. Abnahme fällig.

(3) Akzeptierte Zahlungsarten sowie Lieferbedingungen ergeben sich aus unseren Zahlungs- und Lieferbedingungen.

(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Lieferung, Gefahrübergang und Montage

(1) Genannte Liefer- und Produktionszeiten sind Circa-Angaben, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. Die Produktionszeit beginnt mit erteilter Freigabe und Eingang der vereinbarten Zahlung.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Vorlieferanten oder behördlichen Verfahren verlängern die Lieferfrist angemessen.

(3) Bei Versendung an einen Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an den Transporteur über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware über.

(4) Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich beim Transportunternehmen zu reklamieren und uns zu melden.

(5) Ist eine Montage vereinbart, erfolgt sie zu den im Angebot genannten Bedingungen. Mehraufwand, der aus unzutreffenden Angaben des Kunden zum Montageort resultiert, wird gesondert berechnet.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis unser Eigentum.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Zugriff auf die Ware nehmen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB).

(4) Keine Mängel sind: technisch bedingte, geringfügige Farb- und Maßabweichungen, übliche Toleranzen im Rahmen der Fertigung, Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Reinigung mit ungeeigneten Mitteln, Vandalismus, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter.

(5) Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir auf ausgewählte Produkte eine Herstellergarantie. Näheres regeln unsere Garantiebedingungen.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) An von uns erstellten Entwürfen, Visualisierungen und Zeichnungen behalten wir uns sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte vor, bis der Auftrag vollständig erteilt und bezahlt ist.

(2) Eine Weitergabe unserer Entwürfe an Dritte, insbesondere zur Einholung von Konkurrenzangeboten oder zur anderweitigen Ausführung, ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.

(3) Wir sind berechtigt, ausgeführte Arbeiten zu fotografieren und zu Referenzzwecken auf unserer Website und in sozialen Medien zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Göppingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026